FAQ

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Wie soll die Grobgliederung aussehen?

Aus der Grobgliederung müssen die Ziele und die geplante Struktur Ihrer Arbeit hinreichend detailliert hervorgehen. Eine angemessene Grobgliederung besteht aus

  • etwa 5 bis 8 einstellig nummerierten Gliederungspunkten (Kapitel 1, 2, 3, …) und
  • darunter jeweils etwa 2 bis 4 zweistellig nummerierte Unterpunkte (Unterkapitel 2.1, 2.2, 2.3, …)

mit kurzen Hinweisen zu den geplanten Inhalten. Stimmen Sie die Grobgliederung mit Ihrem Erstbetreuer bzw. Ihrer Erstbetreuerin ab. Bitte nutzen Sie das Formular für die Grobgliederung [DOCX].

Kann ich mir ein Thema zuweisen lassen?

Prinzipiell ist das möglich, aber es ist das Ungeschickteste, was Sie in dieser entscheidenden Phase Ihres Studiums machen können. Das Angebot, ein selbst gewähltes Thema, das Sie interessiert und zu dessen Bearbeitung Sie Lust haben, zu beantragen, ist eine riesige Chance. Eine bessere Voraussetzung für ein qualitativ hochwertiges Ergebnis können Sie gar nicht bekommen. Wir alle wissen, um wie viel motivierter wir sind und um wie viel leichter uns die Arbeit von der Hand geht, wenn uns etwas interessiert und wenn wir an einer Sache Spaß haben.

Kann ich einen bestimmten Starttermin für die Bearbeitungszeit beantragen?

Ein früherer Starttermin ist nicht möglich, eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt dagegen schon. Stellen Sie bitte einen Antrag mit einer kurzen Begründung.

Kann ich mir Erst- und Zweitbetreuer selbst auswählen?

Ja, wenn Sie dabei Folgendes beachten: Zur Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Abschlussarbeiten stellen die HTW Berlin und der Studiengang Wirtschaftsinformatik einige Anforderungen an die Zusammensetzung der Prüfungskommission (siehe Formalien, Punkt 2).

Wie kann ich mein Thema ändern oder zurückgeben?

Informationen zur Änderung oder Rückgabe von einem Thema finden Sie auf der zentralen Website der HTW Berlin. Geringfügige Änderungen des Themas müssen Sie spätestens zehn Tage vor dem Abgabetermin Ihrer Abschlussarbeit beim Prüfungsausschuss beantragen.

Was mache ich, wenn ich während meiner Bearbeitungszeit krank werde?

Zeigen Sie Ihre Erkrankung fristgerecht innerhalb von drei Werktagen in der Fachbereichsverwaltung bei der zuständigen Sachbearbeiterin Katharina Felske an. Zusätzlich zum Formular zur Verlängerung der Abschlussarbeit [PDF] benötigen Sie

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Haus- oder Facharzt, wenn Sie bis zu 14 Tage krank sind.
  • ein ärztliches Attest von Ihrem Haus- oder Facharzt, wenn Sie länger als 14 Tage krank sind — dies gilt auch kumulativ. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gewährung der Verlängerung.
  • ein amtsärztliches Attest, wenn Sie länger als 28 Tage krank sind — dies gilt ebenfalls kumulativ. Vereinbaren Sie einen Termin in der zentralen medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA), wo Sie das hausärztliche Attest vorlegen und vom Amtsarzt untersucht werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gewährung einer Verlängerung.

Fertigen Sie sich unbedingt eine Kopie dessen an, was Sie wann an wen abgeschickt haben. In der Vergangenheit hat eine solche Kopie schon gute Dienste geleistet. Wichtig: Eine verspätet eingereichte Krankschreibung kann nicht nachträglich anerkannt werden!

Kann ich eine Fristverlängerung für die Abgabe meiner Abschlussarbeit beantragen?

Wie Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen können, erfahren Sie auf der zentralen Webseite der HTW Berlin.

Wie sorge ich für die Geheimhaltung der Daten eines Partnerunternehmens in meiner Abschlussarbeit?

Sie können in Ihre Abschlussarbeit einen Sperrvermerk setzen (ganz vorne, unmittelbar nach dem Titelblatt). Die Arbeit kann damit nicht mehr von Unbefugten eingesehen werden und die Hochschullehrer_innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Machen Sie von einem Sperrvermerk nur dann Gebrauch, wenn es berechtigte Interessen gibt, die Ver­traulichkeit der verwendeten Daten zu wahren. Das Wesen wissenschaftlichen Arbeitens liegt ja gerade darin, den Erkenntnisstand der Fachwelt voranzu­bringen, d.h. die jeweils erzielten Ergebnisse der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Zusätzliche Verträge werden nicht abgeschlossen.

Muster für den Wortlaut eines Sperrvermerks (schlank):
Die vorliegende Arbeit enthält vertrauliche Daten der XXX AG. Die Weitergabe des Inhalts der Arbeit im Ganzen oder in Teilen sowie das Anfertigen von Kopien oder Abschriften — auch in digitaler Form — sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der XXX AG (Name Ansprechpartner, Adresse, eMail, Telefon). Der Sperrvermerk gilt bis zum TT.MM.JJJJ.
Ort, Datum, Unterschrift Autor

Muster für den Wortlaut eines Sperrvermerks (ausführlich):
Die Inhalte der vorliegenden Arbeit dürfen in keiner Form an unbefugte Dritte weitergegeben oder unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden.
Es bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verfassers
Vorname Nachname des Verfassers, Adresse, E-Mail, Telefon
oder des nachstehenden Ansprechpartners im Unternehmen
Vor-/Nachname des Ansprechpartners, Adresse, E-Mail, Telefon
diese Arbeit einzusehen oder Vervielfältigungen von Teilen oder der gesamten Arbeit anzufertigen.
Im Rahmen der Abschlussprüfung an der HTW Berlin, sind die folgenden Personen berechtigt, die Arbeit ohne die oben angeführte ausdrückliche Zustimmung einzusehen:
Erstgutachter
Zweitgutachter
Betrieblicher Betreuer
Prüfungskommissionsvorsitzender
Prüfungsausschussvorsitzender
Prüfungsverwaltung
Ort, Datum, Unterschrift Autor

Muss ich mich nach der Abgabe meiner Abschlussarbeit für das neue Semester zurückmelden?

Wenn Sie im Semester der Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit Ihre Thesis komplett fertig stellen und abgeben (somit keine Betreuungsleistungen mehr abfordern) und im Folgesemester nur noch das Abschlusskolloquium ansteht, müssen Sie sich nicht mehr zurückmelden. Nach dem bestandenen Abschlusskolloquium ist Ihr Studium an der HTW Berlin beendet.

Wie läuft das Abschlusskolloquium ab?

Im Abschlusskolloquium

  • Sie stellen Ihre Abschlussarbeit vor (i.d.R. 15-20 Minuten).

    Sie präsentieren, falls Sie von der Prüfungskommission keine anderen Vorgaben bekommen, Ihre Aufgabenstellung und die Problemlage, ggf. das Partnerunternehmen, Ihre Problemlösung und die kritischen Betrachtung Ihrer erzielten Ergebnisse.

  • Sie werden zu fachlichen Aspekten Ihrer Arbeit befragt, ggf. aber auch zu Aspekten, die darüber hinausgehen und Ihr gesamtes Studium betreffen können.

Das Kolloquium schließt mit der Verkündung und kurzen Erläuterung der Noten für den schriftlichen und den mündlichen Teil Ihrer Abschlussarbeit sowie der Verkündung der Gesamtnote und des Prädikats.