Masterarbeit

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Thema

Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung wählen Sie ein Thema für die Abschlussarbeit und für Prüfer(innen) aus. Der Prüfungsausschuss beschließt über die Zusammensetzung der Prüfungskommission und legt das Thema der Abschlussarbeit, sowie den Beginn und das Ende der Bearbeitungszeit schriftlich fest. Machen Sie keinen oder einen unvollständigen Vorschlag, so werden das Thema der Abschlussarbeit und die betreuenden Lehrkräfte durch den Prüfungsausschuss bestimmt. 

Sie können ein theoretisches oder praxisnahes Thema wählen, z.B. eine Aufgabe aus der Projektentwicklung (inklusive der Projektdokumentation und/oder der Vorführung des Prototypen). Sie können auch das Themengebiet Ihrer Bachelorarbeit eingehender bearbeiten.

Zulassung

Wenn Sie nach der Studien-und Prüfungsordnung 20152 studieren gilt folgendes:

Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer alle Module der ersten drei Studienplansemester im Umfang von 90 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen und sich bis spätestens zum Ende der jeweils festgelegten Vorlesungszeit des 3. Studienplansemesters in der Prüfungsverwaltung angemeldet hat.

Ein Kandidat oder Kandidatin kann auch zugelassen werden wenn,

  • er oder sie Module im Gesamtumfang von bis zu 10 Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat und
  • der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Module im Semester, in dem die Masterarbeit geschrieben wird, möglich und zu erwarten ist und
  • Art und Umfang der noch fehlenden Modulprüfungen die Anfertigung der Masterarbeit fachlich und zeitlich nicht wesentlich beinträchtigen

Wenn Sie nach der Studien-und Prüfungsordnung 20071 studieren gilt folgendes: 

Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit ist der erfolgreiche Abschluss des 1. und 2. Fachsemesters und der Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten. Ein Kandidat oder Kandidatin kann auch zugelassen werden wenn er oder sie ein Modul des 1. oder 2. Fachsemesters noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat.

Organisatorisches

1. Zeitpunkt und Dauer

Sie bearbeiten innerhalb von 20 Wochen ein praxisbezogenes, klar abgegrenztes Thema. Der zeitliche Bearbeitungsaufwand der Masterarbeit entspricht 25 Leistungspunkten.

2. Wahl der Prüfungskommission

  • Die Anforderungen des §32 Abs. 2 BerlHG müssen erfüllt sein, d.h. Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens durch die Prüfung festzustellende Qualifikation haben.
  • Sie holen das Einverständnis von Ihren gewünschten Erst- und Zweitbetreuer_innen ein. Die Anforderungen an Erst- und Zweitbetreuer (Prüfer) sind im § 20 Abs. 2 der RStPO (Rahmenstudien- und prüfungsordnung) geregelt.
  • Im Studiengang Wirtschaftsinformatik ergänzend dazu folgende Regeln:
    • Erstbetreuer(in) ist ein(e) Professor(in) des Studienganges Wirtschaftsinformatik. Dies kann auch ein(e) ehemaliger Wirtschaftsinformatik Professor(in) im Ruhestand sein.
    • Zweitbetreuer(in) sind zugelassen
      • Professor(innen) der HTW Berlin (auch ehemalige)
      • Lehrbeauftragte(r) des Studienganges Wirtschaftsinformatik (auch ehemalige)
      • Betriebliche Betreuer(innen), falls eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Studiengang Wirtschaftsinformatik besteht. Falls die Person noch nie einen Lehrauftrag des Studienganges Wirtschaftsinformatik hatte, ist die Kopie der Abschlussurkunde des höchsten akademischen Abschlusses mit dem Antrag einzureichen.
      • Ein(e) Betriebliche(r) Betreuer(in) darf als Sachverständige(r) jederzeit ein drittes Gutachten (ggf. auch mündlich) einreichen

3. Antragsstellung

Ab sofort ist bei erstmaliger Antragsstellung nur noch das Onlineformular des Moodlekurses(Selbsteinschreibung) zu verwenden.  Beachten Sie die Abgabefristen [PDF].

Für die Antragsstellung im Moodle-Formular benötigen Sie: 

  • die Namen und Bestätigungen der Erst- und Zweitgutachtenden per Email (PDF-Druck). Die Bestätigungsemail sollte Semester, Thema und Zustimmung zur Gliederung enthalten, z.B. so: "Hiermit bestätige ich, dass ich die Bachelor- /Masterarbeit von Herrn / Frau XY im Sommer- / Wintersemester 20XX mit dem Titel XY als Erst- / Zweitgutachter_in betreuen werde. Eine Grobgliederung wurde mit mir abgestimmt."
  • eine Grobgliederung [DOCX] mit Exposé zum eingereichten Thema, aus der hinreichend detailliert die Ziele Ihrer Arbeit und die voraussichtlichen Gliederungspunkte — 5 bis 8 einstellige Gliederungspunkte, jeweils etwa 2 bis 4 Unterpunkte mit kurzen Hinweisen zur Ausrichtung — ersichtlich sind. Stimmen Sie die Grobgliederung mit Ihrem Erstbetreuer ab. Die Grobgliederung muss in das Formular reinkopiert werden. 

4. Sprache und Umfang

Die Arbeit kann auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden. In der Praxis hat sich ein Umfang von 60 bis 80 Seiten bewährt. Bitte beschränken Sie sich auf höchstens 100 Seiten.

5. Deckblatt der Abschlussarbeit

Für die Abschlussarbeit verwenden Sie bitte ausschließlich das von der HTW zur Verfügung gestellte Deckblatt.
Das Deckblatt darf nur genau die in der Vorlage aufgeführten Informationen enthalten. Soweit weitere Informationen zum Handling der Arbeit erforderlich sind, sind diese auf einem separaten(!) Blatt abzufragen. Dieses darf dann bitte nicht in die Arbeit (fest) eingebunden sein.

6. Abgabe der Abschlussarbeit

Die Abgabe erfolgt in digitaler Form bei Ihrer Fachbereichsverwaltung. 

  • Senden Sie ausschließlich nur GENAU EINE PDF Datei ein, die sämtliche Bestandteile (Deckblatt, eidesstattliche Erklärung etc.) enthält.
  • Die Abschlussarbeit darf nur einmalig und nicht in mehreren Fassungen eingesandt werden!
  • schicken Sie Ihre Mail rechtzeitig ab, es gilt die Frist Mitternacht, auch eine einminütige Verspätung nach Mitternacht führt dazu, dass die Abschlussarbeit als nicht fristgerecht eingegangen gewertet wird und als nicht bestanden gilt
  • Bitten verzichten Sie auf eine Zusendung von Exemplaren in Papierform und CDs.
  • Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nur an die E-Mail-Adresse Ihres Fachbereichs
    FB 4: FB4-Service@htw-berlin.de

Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß abgegeben und liegen keine Gründe für das Versäumnis vor, die Sie nicht zu vertreten haben, so ist die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.

7. Kolloquium/Exmatrikulation

Das Kolloquium kann erfolgen, wenn die Noten aller Module vorliegen und Ihre schriftliche Abschlussarbeit von Ihren Gutachter(innen) als ausreichend bewertet wurde.

Das Kolloquium dauert ca. eine Stunde. Sie halten einen Vortrag über Ihre Masterarbeit. Anschließend kann die Prüfungskommission Fragen stellen.

Während des Schreibens der Abschlussarbeit müssen Sie immatrikuliert sein. Steht lediglich das Kolloquium im neuen Semester noch aus, ist eine Rückmeldung nicht notwendig.

Bei Exmatrikulation entfällt die Berechtigung zum Besitz der HTW StudentCard. Die Karte ist dann von sämtlichen Guthaben zu leeren sowie unverzüglich und nachweislich an den Studierendenservice zurückzugeben. Die Ausgabe der Abschlussdokumente erfolgt ausschließlich bei nachweislicher Rückgabe der Karten an den Studierendenservice.