Auswahlverfahren

Chancen auf eine Zulassung

Verbessern Sie Ihre Chancen auf eine Zulassung, indem Sie folgende Hinweise beachten:

  • Berufserfahrung
    Berufserfahrung kann nur berücksichtigt werden, wenn diese NACH dem ersten akademischen Abschluss erworben wurde (z. B. nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums). Berufserfahrung VOR dem ersten akademischen Abschluss wird grundsätzlich nicht berücksichtigt.

    Des Weiteren kann Berufserfahrung mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie über relevante Berufserfahrung entsprechend den genannten Kriterien verfügen, müssen Sie diese grundsätzlich mit einem Zeugnis belegen. Nur dann kann Ihre Berufserfahrung im Verfahren berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Studierende des HTW-Studiengangs Wirtschaftsinformatik (B).
  • Studienfächer zur Bewertung der fachspezifischen Motivation und Eignung
    Folgende Fächer werden hier zur Bewertung herangezogen.
    • Grundlagen der Programmierung
    • Datenmodellierung und Datenbanksysteme
    • Statistik
    Studierende des HTW-Studiengangs Wirtschaftsinformatik (B) haben diese Veranstaltungen absolviert und können diese vollständig in das Formular übernehmen.

    Studierende / Absolventen anderer Studiengänge sollten prüfen, welche der von ihnen absolvierten Veranstaltungen mit diesen Fächern inhaltlich übereinstimmen. Geben Sie diese Fächer mit Bezug zu dem jeweiligen HTW-Fach an und belegen Sie die Übereinstimmung mit Auszügen aus dem Modulhandbuch Ihrer Hochschule.

    Für weitere Hinweise beachten Sie bitte die Zugangs- und Zulassungsordnung.

Auswahlverfahren

Die Vergabe von Studienplätzen im konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik erfolgt nach folgenden Auswahlkriterien, die zu einer Messzahl zusammengefasst werden:

  1. Grad der im ersten akademischen Hochschulabschluss ausgewiesenen Qualifikation (Durchschnittsnote) als Faktor X1,
  2. Nachweis zusätzlicher berufspraktischer Erfahrungen/Qualifikationen als Faktor X2,
  3. Nachweis studiengangspezifischer Studienfächer, die über fachspezifische Motivation und Eignung Auskunft geben als Faktor X3.

Die Auswahl der Bewerber oder Bewerberinnen erfolgt aufgrund einer Rangfolge, die sich aus den Ergebnissen der Kriterien gemäß der Formel X = 0,6 (X1) + 0,3 (X2) + 0,1 (X3) ergibt. Ergibt die so errechnete Messzahl für Bewerberinnen und Bewerber einen identischen Wert, wird das Verfahren bei Ranggleichheit nach §17 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung angewendet.

Beachten Sie hierzu auch die Zugangs- und Zulassungsordnung.

Verteilung der zu vergebenden Studienplätze

  • 80% — Vergabe über das Auswahlverfahren
  • 20% — Vergabe nach Wartezeit, davon bis zu 5% Härtefälle