FAQ
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Kann ich meine Werkstudentenstelle als Praktikum anerkennen lassen?
Nein, das geht nicht. Für das Praktikum gelten die Regeln der Richtlinien für die Praxisphase (einsehbar in Anlage 4 der Studienordnung). Sie können allerdings Ihren Arbeitgeber fragen, ob er für Sie einen passenden Praktikumsplatz einrichtet.
Warum brauche ich einen Ausbildungsvertrag?
Der Ausbildungsvertrag ist notwendig, da hier insbesondere die Verpflichtungen der Ausbildungsstelle (siehe §5 in der Ergänzung zur Richtlinien für die Praxisphase) an der Mitwirkung der Ausbildung geregelt werden. Beispielsweise ist dadurch neben der Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnung gewährleistet, dass Ihnen am Ende des Praktikums ein Zeugnis ausgestellt wird. Diese Vereinbarungen finden Sie in einem typischen Arbeitsvertrag nicht.
Wen trage ich als Hochschulbetreuer_in in den Praktikumsantrag ein?
Die Betreuung Ihres Praktikums seitens der Hochschule übernimmt ein Professor bzw. eine Professorin des Studiengangs — idealerweise jemand, der zu Ihren Aufgaben im Unternehmen eine fachliche Nähe aufweist und zu dem Sie kein gespanntes Verhältnis pflegen. Schließlich fällt ihm oder ihr auch die Bewertung Ihres Berichtes zu. Kontaktieren Sie Ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin, bevor Sie ihn oder sie im Anmeldeformular eintragen.
Was ist ein Ausbildungsplan?
In der Ergänzung zur Richtlinien für die Praxisphase taucht der Begriff Ausbildungsplan auf. Damit sind die Tätigkeiten gemeint, die Sie während des Praktikums übernehmen. Im Anmeldeformular [DOC] wird der Ausbildungsplan unter Thema/Aufgabe vom Praktikumsbetrieb eingetragen. Der Praxisbeauftragte prüft die Eignung.
Mein Praktikum umfasst 65 Arbeitstage. Bei einer 43-Stunden-Woche wären das 555 Stunden. Reicht dieser Zeitraum aus?
Nein! Maßgeblich für das Praktikum ist nicht die Stundenzahl, sondern die Wochenzahl. Es sind 15 Wochen in Vollzeit zu absolvieren. Vollzeit richtet sich nach der üblichen Stundenzahl im Praktikumsunternehmen.
Muss ich Fehltage nacharbeiten?
Haben Sie mehr als 5 Fehltage (egal, ob Krankheit oder Urlaub), verlängert sich das Praktikum entsprechend (also bei 10 Krankheitstagen um 5 Tage). Feiertage gelten nicht als Fehltage.
Kann ich mein Fachpraktikum auch im Ausland absolvieren?
Natürlich, denn das ist eine einmalige Gelegenheit, nicht nur Praxiserfahrung zu sammeln, sondern auch die interkulturelle Kompetenz zu stärken — und die ist ein gefragtes Plus auf dem Arbeitsmarkt. Das International Office berät Sie zu den Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandspraktikums.