Praktikum
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Ziele und Inhalt
Im Fachpraktikum
- erhalten Sie einen ersten Einblick in die Berufspraxis der Wirtschaftsinformatik und können daher besser einschätzen, was Sie später beruflich machen wollen.
- können Sie Ihr Methoden- und Prozesswissen praktisch anwenden.
- lernen Sie die technischen, organisatorischen, ökonomischen und sozialen Zusammenhänge fachlicher Abläufe kennen.
Ausbildungsbereiche und Inhalte:
Sie können in allen Tätigkeitsfeldern der Wirtschaftsinformatik eingesetzt werden. In Zweifelsfällen entscheidet der/die Praktikumsbeauftragte, ob eine vorgeschlagene Tätigkeit einem Einsatzbereich der Wirtschaftsinformatik zugeordnet werden kann.
Organisatorisches
1. Zeitpunkt und Dauer
Das Fachpraktikum findet in der zweite Hälfte des 4. Fachsemesters statt. Es umfasst einenn Zeitraum von 15 Wochen on Vollzeit.
Das Praktikum beginnt mit der 9. Woche der Vorlesungszeit:
- um den 1. Dezember (Wintersemester)
- um den 1. Juni (Sommersemester)
2. Voraussetzungen zur Beantragung
Studierende sind zum praktischen Studiensemester zugelassen, wenn Sie alle Leistungsnachweise erbracht haben, die die Studienordnung für die ersten drei Fachsemester des Bachelorstudienganges Wirtschaftsinformatik vorsieht.
3. Suche nach einem Praktikumsplatz
Einen Praktikumsplatz suchen Sie sich selbstständig.
Freie Praktikumsplätze finden Sie:
- in den Praktikumsangebote des Studiengangs
- im Karriere- und Alumni-Portal der HTW Berlin
- in Praktikumsbörsen, z.B.:
4. Antragsstellung
Vor Beginn des Fachpraktikums schließen der oder die Studierende und die Ausbildungsstelle einen Ausbildungsvertrag. Der Ausbildungsvertrag ist von dem oder der Praxisbeauftragten durch Vermerk auf den Vertragsexemplaren schriftlich zu bestätigen.
Einen Antrag mit Vertrag reichen Sie bei dem oder der Praxisbeauftragten ein. Hierfür können Sie der Mustervertrag der HTW Berlin verwenden oder Sie bringen einen Betrieblichen Vertrag mit.
5. Durchführung und Abrechnung
5.1 Begleitende Lehrveranstaltung
Im Rahmen der Lehrveranstaltung "Seminar zum Fachpraktikum" tauschen Sie die Erfahrungen des Praktikums aus. Diese Auswertung ist Bestandteil des Fachpraktikums
5.2 Nachweise und Bewertung
Das Modul Fachpraktikum gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle folgende Nachweise erbracht wurden:
- Vom Praxisbeauftragten entgegengenommener Ausbildungsvertrag zwischen dem/der Studierenden und der Ausbildungsstelle (Praktikumsbetrieb),
- Zeugnis der Ausbildungsstelle über eine erfolgreiche Durchführung des Praktikums,
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Seminar zum Fachpraktikum",
- schriftlicher, von der Ausbildungsstelle bestätigter Bericht zum Fachpraktikum, aus dem die Tätigkeiten während des Praktikums sowie die erbrachten Ergebnisse hervorgehen. Der Bericht wird undifferenziert von der betreuenden Lehrkraft bewertet.
6. Auslandspraktikum
Ein Praktikum im Ausland ist ebenfalls möglich. Das Internationall Office der HTW Berlin berät zu den Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandspraktikums.
7. Anerkennung praktischer Tätigkeiten
In Ausnahmefällen können praktische Tätigkeiten vor Beginn des Studiums an der HTW Berlin als Fachpraktikum anerkannt werden. Details können Sie in §11(6) der Studienordnung nachlesen.
- Antrag nach §12 PraxO ist möglich, wenn eine dem Fachpraktikum gleichwertige Tätigkeit vor Beginn des Studium an der HTW ausgeübt wurde und diese Tätigkeit 24 Wochen in Vollzeitform umfasst.
- Aus dem Zeugnis der Beschäftigungsstelle müssen die Tätigkeitsbereiche, in denen gearbeitet wurde, hervorgehen.
- Nachweis der geforderte Gleichwertigkeit der Tätigkeit bezieht sich auch auf die Qualifikation des Antragstellers oder der Antragstellerin zum Zeitpunkt der Ausübung des Praktikums.
- Zeugnis von Praktika, die vor Beginn des Studiums an der HTW, an einer anderen Fachhoschule oder an einer Universität in Deutschland oder im Ausland im Rahmen eines WI-Studienganges oder in einem vergleichbaren Studiengang (wirtschaftswissenschaftlicher oder Informatikorientierter Studiengang) erfolgreich absolviert wurden.
Eine Studienbegleitende Tätigkeit während der Vorlesungszeit oder während der Vorlesungsfreien Zeiten kann nicht als Praktikum anerkannt werden, auch dann nicht, wenn sie ansonsten den Anforderungen an Praktikumsplätze genügt.