Labore
Nutzung außerhalb der Übungszeiten
Die Labore (TA A142, A143, A209, A214) können auch außerhalb der Übungszeiten und innerhalb Öffnungszeiten von den Studierenden frei genutzt werden. Hierzu wird eine eintägige Schlüsselberechtigung für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsinformatik gewährt. Der jeweilige Laborschlüssel (TA A142, A143, A209, A214) kann beim Pförtner (an der Wache) gegen Vorlage des Studierendenausweises in Empfang genommen werden.
Der Schlüsselinhaber ist gegenüber evtl. weiteren Labornutzern (bezüglich der Labornutzung entsprechend der aktuellen gültigen Laborordnung) weisungsberechtigt. Diese temporäre Schließberechtigung ist nicht übertragbar!
Für die Nutzung der Labore sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Schlüsselinhaber ist verantwortlich für die Einhaltung der Laborordnung!
- Andere Studierende dürfen auch im Labor arbeiten (Kein Abschließen der Tür von innen).
- Beim Verlassen der Labore müssen alle Türen wieder abgeschlossen werden.
- Der Schlüssel ist spätestens Montag-Freitag um 22:00 und Samstag um 18:00 Uhr beim Pförtner abzugeben und darf nicht für mehrere Tage behalten werden!
- An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung ausgeschlossen.
Der Schlüsselinhaber haftet für jegliche Schäden und Verunreinigungen, die während der temporären Schließberechtigung unter seiner Verantwortung entstanden sind